15.03.2010

Mini-Jobber in Privathaushalten

Privatpersonen können in ihrem Haushalt für haushaltsnahe Dienstleistungen (einschließlich für Pflege- und Betreuung) Arbeitnehmer geringfügig beschäftigen. Bei den sog. Mini-Jobs (monatliches Entgelt bis 400 €) ist eine Teilnahme am sog. Haushaltsscheckverfahren erforderlich. Hierzu ist eine Anmeldung des Arbeitnehmers bei der Minijob-Zentrale notwendig, die nun auch online erfolgen kann. Dabei muss der Arbeitgeber nur noch wenige Daten angaben, wie z.B. die Adressdaten, die Rentenversicherungsnummer des Arbeitnehmers und den Umfang der Beschäftigung. Die Minijob-Zentrale erledigt dann alles Weitere.



Haushaltsscheckverfahren
Mini-Job
Privathaushalt
Pressemitteilung der Minijob-Zentrale, DB 8/2010 M16
Haftungshinweis:
Dieser Beitrag ist nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung kann trotz sorgfältiger Bearbeitung nicht übernommen werden. Zu dem behandelten Thema wird gerne weitere Auskunft erteilt.


Zurück