01.09.2018

Einnahmenüberschussrechner: Wann auf eine Anlage EÜR verzichtet werden kann

Seit dem Steuerjahr 2017 müssen Selbständige und Gewerbetreibende ihre Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) grundsätzlich in einer standardisierten Anlage EÜR erfassen und elektronisch an das Finanzamt übermitteln.

Hinweis: Die bisherige Vereinfachungsregelung, nach der bei jährlichen Betriebseinnahmen von weniger als 17.500 € eine formlose EÜR (z.B. eine Excel-Aufstellung) von den Finanzämtern akzeptiert wurde, besteht nicht mehr.

Das Finanzministerium Schleswig-Holstein weist in einem aktuellen Erlass aber auf die folgenden fortbestehenden Erleichterungen hin:



Einnahmenüberschussrechnung
Anlage
EÜR
Pflicht
Verpflichtung
Abgabe
2017
FinMin Schleswig-Holstein, Erlass v. 11.05.2018 – VI 3012 - S 2142 - 013; www.steuer-telex.de
Haftungshinweis:
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