15.04.2010

Entgelt für die Auswahl zwischen Gewinnstrategien

Entgelte, die Kapitalanleger an Vermögensverwalter neben Verwaltungsgebühren für die Auswahl zwischen mehreren Gewinnstrategien zahlen, sind keine Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen. Sie gehören zu den Anschaffungskosten der erworbenen Kapitalanlage, wenn der Anleger sich bereits im Zeitpunkt der Zahlung für den Erwerb grundsätzlich entschieden hat. Voraussetzung ist, dass der Aufwand seiner Art nach - wie z.B. derjenige für Beratungs-, Gutachten- und Konzeptleistungen - auf diesen Erwerb bezogen ist. (Bundesfinanzhof)

Anmerkung: Das Urteil betraf ein Strategieentgelt, das vor Einführung der Abgeltungsteuer (1.1.2009) gezahlt wurde. Nach alter Rechtslage wirkten sich noch Werbungskosten aus, nicht aber die Anschaffungskosten. Nach neuem Recht ist ein Werbungskostenabzug ausgeschlossen, höhere Anschaffungskosten führen dagegen zu geringeren Gewinnen bei Veräußerungen.



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BFH v. 28.10.2009, VIII R 22/07
Haftungshinweis:
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