07.05.2010

Rückgängigmachung einer Schenkung wegen Irrtums über die Steuerpflicht

Die Schenkungsteuer für eine Schenkung fällt rückwirkend weg, wenn das Geschenk aufgrund eines Rückforderungsanspruchs dem Schenker zurückgegeben werden musste. Ein Rückforderungsanspruch kann sich unter anderem aufgrund eines Wegfalls der Geschäftsgrundlage ergeben, wenn Schenker und Beschenkter einem Irrtum über die Steuerpflicht der Schenkung erlegen waren. Erforderlich ist dazu aber, dass die Parteien gemeinschaftlich eine bestimmte Vorstellung über die Steuerpflicht hatten, z.B. über die Höhe der Steuer oder über eine Steuerbefreiung, und sich diese Vorstellung später als unzutreffend herausgestellt hat. Daran fehlt es z.B. wenn die Parteien einer Grundstücksschenkung vom Notar auf die Möglichkeit einer Steuerpflicht hingewiesen wurden, sie die Schenkung aber gleichwohl vereinbaren, ohne die Frage der Steuerpflicht klären zu lassen. In diesem Fall ist die Höhe der Steuer bzw. der Nichtanfall einer solchen nicht zur Geschäftsgrundlage der Schenkung geworden.



Irrtum
Rückgängigmachung
Schenkung
Steuerpflicht
BFH v. 11.11.2009, II R 54/08, BFH/NV 2010 S. 896; siehe auch Moench in Moench, § 29 ErbStG Rz. 8 ff
Haftungshinweis:
Dieser Beitrag ist nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung kann trotz sorgfältiger Bearbeitung nicht übernommen werden. Zu dem behandelten Thema wird gerne weitere Auskunft erteilt.


Zurück