18.06.2010

Arbeitslohn: Übernahme von Kurkosten durch den Arbeitgeber

Ein Fluglotse war arbeitsvertraglich verpflichtet, sich auf Verlangen seines Arbeitgebers in regelmäßigen Abständen einer sog. Regenerierungskur zu unterziehen. Die Kosten übernahm der Arbeitgeber. Nach Auffassung des Finanzgerichts waren die Aufwendungen gemischt veranlasst. Sie erfolgten danach zur Hälfte im eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers und zur Hälfte im Interesse des Arbeitnehmers. Nur der letztere Teil sei steuerpflichtiger Arbeitslohn.

Der Bundesfinanzhof entschied nun, dass eine Aufteilung der Aufwendungen nicht in Betracht komme. Eine Kur könne nur einheitlich beurteilt werden. Entsprechend seiner bisherigen Rechtsprechung behandelte er die Übernahme der Kosten als Arbeitslohn.



Arbeitslohn
Fluglotse
Kurkosten
BFH v. 11.3.2010, VI R 7/08, DB 2010 S. 1098
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