Eltern erhalten für ein volljähriges ausbildungssuchendes Kind nur dann Kindergeld, wenn sich dieses ernsthaft um einen Ausbildungsplatz bemüht. Als Nachweis eignet sich regelmäßig die Meldung bei der Ausbildungsvermittlung der Agentur für Arbeit, die jeweils für drei Monate fortwirkt. Die Bemühungen um einen Ausbildungsplatz können auch durch Suchanzeigen, durch schriftliche Bewerbungen oder Bewerbungen mittels E-Mails glaubhaft gemacht werden. Im Einzelfall kommen auch telefonische Anfragen in Betracht, wenn dazu detailliert und glaubhaft vorgetragen wird. (Bundesfinanzhof)