20.05.2010

Dienstwagen - mehrfache Anwendung der 1 %-Regelung

Stehen einem Unternehmer mehrere betriebliche Pkw zur privaten Nutzung zur Verfügung, ist die 1 %-Regelung für jedes Fahrzeug anzuwenden, für das er kein Fahrtenbuch führt. Nach einem neuen Urteil des Bundesfinanzhofs, kommt es dabei nicht darauf an, ob die Fahrzeuge dem Unternehmer allein für private Fahrten zur Verfügung stehen oder auch Ehepartner, Angehörigen und anderen Personen aus seinem privaten Umfeld. Es stehe dem Unternehmer frei, die mehrfache Anwendung der 1 %-Regelung durch Führung von Fahrtenbüchern zu vermeiden.

Hinweis: Die Finanzverwaltung hat bis einschließlich 2009 die mehrfache Anwendung der 1 %-Regelung für mehrere Fahrzeuge nur verlangt, soweit sie mehreren Personen für Privatfahrten zur Verfügung standen. Bei Nutzung mehrerer Fahrzeuge durch den Unternehmer allein war nur das Fahrzeug mit dem höchsten Listenpreis anzusetzen. Ab 2010 wendet auch sie die 1 %-Regelung für jeden Pkw an, für den kein Fahrtenbuch geführt wird, auch wenn nur ein Nutzer vorhanden ist.



1 %-Regelung
Anwendung
Dienstwagen
BFH v. 9.3.2010, VIII R 24/08, DB 2010 S. 875
Haftungshinweis:
Dieser Beitrag ist nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung kann trotz sorgfältiger Bearbeitung nicht übernommen werden. Zu dem behandelten Thema wird gerne weitere Auskunft erteilt.


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