20.05.2010

Grunderwerbsteuer: Kauf kontaminierter Grundstücke

Die Grunderwerbsteuer bemisst sich nach der Gegenleistung. Als solche gilt bei einem Kauf der Kaufpreis einschließlich der vom Käufer übernommenen sonstigen Leistungen und der dem Verkäufer vorbehaltenen Nutzungen. Grundsätzlich kann eine Gegenleistung für den Erwerb des Grundstücks auch darin liegen, dass der Erwerber vertraglich eine bereits durch eine öffentlich-rechtliche Sanierungsverfügung konkretisierte Verpflichtung des Grundstücksverkäufers übernimmt. Die Verpflichtung muss bereits in der Person des Veräußerers entstanden sein. Insoweit diese Voraussetzungen erfüllt sind, sind die Sanierungskosten in die Bemessungsgrundlage einzubeziehen.

Die Kosten für die Beseitigung der Altlasten gehören nicht zur Gegenleistung, wenn keine formelle Sanierungsverpflichtung vorliegt. Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer ist dann der vereinbarte Kaufpreis.

Wird ein Grundstück übertragen, in dem Altlasten festgestellt worden sind oder vermutet werden und wird deswegen keine Gegenleistung oder nur ein symbolischer Kaufpreis vereinbart, so ist die Steuer nach dem Wert des Grundstücks zu bemessen. (Finanzministerium Baden-Württemberg)



Bemessungsgrundlage
Grundstück
Sanierungsverpflichtung
Finanzministerium Baden-Württemberg v. 15.4.2010, 3 - S 450.0/30
Haftungshinweis:
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