12.11.2019

Gehaltserhöhung: Steuerfreie Incentives für Arbeitnehmer im Fokus

Gehaltserhöhungen kommen bei Arbeitnehmern häufig nur zu einem Bruchteil an, da die Steuer- bzw. Abgabenlast die Bruttoerhöhung aufzehrt. Erhält ein Arbeitnehmer (Steuerklasse I, kinder- und konfessionslos) beispielsweise bislang einen Monatsbruttolohn von 1.800 €, verbleiben ihm von einer Gehaltserhöhung von 100 € nach Abzug von Steuern und Abgaben lediglich 57,43 €.

Einen Ausweg aus diesem „Abzugsdilemma“ bieten steuer- und beitragsfreie Incentives, die Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern gewähren können. Diese Gehaltsextras kommen in der Regel ungemindert beim Arbeitnehmer an, so dass eine Gehaltserhöhung deutlich attraktiver wird. Das Einkommensteuergesetz sieht hier unter anderem folgende Vergünstigungen vor:



Gehaltserhöhung
Gehaltsextras
Incentives
steuerfreie
beitragsfreie
Steuerberaterkammer Stuttgart, Pressemitteilung 16/2019 v. 23.07.2019; www.stbk-stuttgart.de
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