07.02.2020

Gewerbebetrieb versus freier Beruf: Welche Einkunftsarten werden in Heil(hilfs)berufen erzielt?

Ob ein Beruf zu Einkünften aus freiberuflicher Tätigkeit oder Einkünften aus Gewerbebetrieb führt, ist aus gewerbesteuerlicher Sicht von zentraler Bedeutung, denn nur gewerbliche Einkünfte unterliegen der Gewerbesteuer.

Das Bundesfinanzministerium hat nun dargelegt, wann Berufstätige im Bereich der Heil- oder Heilhilfsberufe als Freiberufler eingeordnet werden können und so dem Gewerbesteuerzugriff entgehen. Danach gilt:

Hinweis: Wird ein Berufsträger durch die zuständigen Stellen der gesetzlichen Krankenkassen zugelassen, stellt dieser Umstand bereits ein hinreichendes Indiz für die Annahme einer „ähnlichen Tätigkeit“ dar. In diesem Fall wird die Vergleichbarkeit mit einem Krankengymnasten angenommen.



Gewerbebetrieb
freier Beruf
Heilberuf
Heilhilfsberuf
Einordnung
Qualifikation
Einkünfte
steuerliche
Freiberufler
BMF-Schreiben v. 20.11.2019 – IV C 6 - S 2246/19/10001; www.bundesfinanzministerium.de
Haftungshinweis:
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