11.02.2020

Gesetzgebung: Steuerliche Begleitmaßnahmen zum Klimaschutzprogramm 2030 verabschiedet

Deutschland hat sich gemeinsam mit seinen europäischen Partnern auf ein Verfahren geeinigt, in Europa den Ausstoß von Treibhausgasen bis 2030 um mindestens 40 %gegenüber 1990 zu verringern.

Dazu wurden verbindliche europäische Ziele sowie daraus abgeleitet nationale Ziele vereinbart, die bis 2030 erreicht werden müssen. In seiner Sitzung am 20.12.2019 hat der Bundesrat nach einem Vermittlungsverfahren den vorgesehenen steuerlichen Begleitmaßnahmen zum Klimaschutzprogramm 2030 zugestimmt.

Konkret sind folgende steuerliche Maßnahmen vorgesehen:

Hinweis: Anders als bei der Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen sind bei der Regelung nicht nur Arbeitsleistungen begünstigt, sondern auch die Materialkosten. Sprechen Sie uns bitte an, wir beraten Sie gerne.

Hinweis: Gerne erläutern wir Ihnen, ob Sie von der Mobilitätsprämie profitieren und was für die Antragstellung erforderlich ist.



Gesetz zur Einführung eines Bundes-Klimaschutzgesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften v. 12.12.2019; BGBl I 2019, 2513
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