Der vom Bundeskabinett am 19.5.2010 beschlossene Entwurf des Jahressteuergesetzes 2010 sieht bei der Erbschafts-, Schenkung- und Grunderwerbssteuer eine völlige Gleichbehandlung von (eingetragenen) Lebenspartnern und Ehegatten vor.
Künftig soll für Lebenspartner bei der Erbschafts- und Schenkungsteuer dieselbe Steuerklasse gelten wie bei Ehegatten. Derzeit gilt bereits derselbe Freibetrag von 500.000 €, aber die ungünstigere Steuerklasse III. Bei der Grunderwerbssteuer wird bei Grundstücksübertragungen zwischen Lebenspartnern, genauso wie bislang bei Ehegatten, keine Grunderwerbsteuer mehr anfallen.