19.05.2020

Kleinunternehmer: Vereinfachte Mehrwertsteuer-Vorschriften in der EU ab 2025

Der EU-Rat hat am 18.02.2020 vereinfachte Vorschriften für Kleinunternehmen veröffentlicht.

Ziel dieser Neuregelungen ist es, den Verwaltungsaufwand und die Befolgungskosten für Kleinunternehmer zu vermindern. Ferner sollen damit steuerliche Rahmenbedingungen geschaffen werden, um Kleinunternehmen bei der Expansion und beim effizienten grenzüberschreitenden Handel zu unterstützen.

Die derzeitige Regelung in der Mehrwertsteuersystem-Richtlinie sieht vor, dass die Kleinunternehmerregelung nur von inländischen Unternehmen in Anspruch genommen werden darf. Nach der neuen Regelung darf Kleinunternehmen mit Sitz in anderen Mitgliedstaaten eine ähnliche Mehrwertsteuerbefreiung wie im Inland gewährt werden.

Die Änderung schreibt insbesondere vor, dass Mitgliedstaaten für in ihrem Mitgliedstaat ansässige Kleinunternehmen vereinfachte Mehrwertsteuer-Befolgungsvorschriften einführen können. Voraussetzung dafür ist, dass deren Jahresumsatz einen Schwellenwert, der höchstens 85.000 € betragen darf, nicht überschreitet. Kleinunternehmen aus anderen Mitgliedstaaten, die diesen Schwellenwert nicht überschreiten, können ebenfalls die neue Vorschrift anwenden, sofern ihr EU-weiter Jahresumsatz höchstens 100.000 € beträgt.

Hinweis: Die neuen Vorschriften sollen ab dem 01.01.2025 gelten.



Kleinunternehmer
EU
Mehrwertsteuer
Schwellenwert
EU-Richtlinie 2020/284 v. 18.02.2020; www.eur-lex.europa.eu
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