28.05.2020

Soziale Schulprojekte: Arbeitslohn der Schüler bleibt ohne Lohnsteuerabzug

Bundesweit existieren Schulprojekte (z.B. „Dein Tag für Afrika“ oder „Sozialer Tag 2020“), in denen Schüler einen Tag lang in einem Unternehmen oder Privathaushalt arbeiten und ihren erarbeiteten Lohn dann an eine Organisation spenden. Das Finanzministerium Sachsen-Anhalt hat sich nun zur (lohn-)steuerlichen Behandlung solcher Projekte geäußert. Danach gilt Folgendes:



Soziale
Schulprojekte
Arbeitslohn
Schüler
FinMin Sachsen-Anhalt, Erlass v. 04.03.2020 – 45-S 2332-253/2/14053/2020
Haftungshinweis:
Dieser Beitrag ist nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung kann trotz sorgfältiger Bearbeitung nicht übernommen werden. Zu dem behandelten Thema wird gerne weitere Auskunft erteilt.


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