20.06.2020

Corona-Krise: Spendenabzug ist leichter möglich

Infolge der Corona-Pandemie zeigt sich ein breites gesamtgesellschaftliches Engagement: Viele Privatleute und Unternehmen leisten Hilfestellung und unterstützen von der Krise besonders betroffene Mitmenschen.

Das Bundesfinanzministerium hat nun ein steuerliches Maßnahmenpaket für den Spendenabzug geschnürt, um diese Unterstützungsmaßnahmen zu fördern. Danach gilt:



Corona
Krise
Spendenabzug
Unterstützungsleistung
Verein
Vereine
Corona
Zuwendung
Arbeitslohnspende
BMF-Schreiben v. 09.04.2020 – IV C 4 - S 2223/19/10003 :003; www.bundesfinanzministerium.de
Haftungshinweis:
Dieser Beitrag ist nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung kann trotz sorgfältiger Bearbeitung nicht übernommen werden. Zu dem behandelten Thema wird gerne weitere Auskunft erteilt.


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