16.06.2010

Umsatzsteuerliche Änderungen ab 1.7.2010

Das Gesetz zur Umsetzung steuerlicher EU-Vorgaben enthält unter anderem eine Reihe von Änderungen für die Umsatzsteuer, die zum großen Teil am 1.7.2010 in Kraft treten, insbesondere Folgende:

Die Umsatzsteuerbefreiung für Postleistungen wurde neu geregelt. Nicht mehr befreit sind u.a. Paketsendungen über 10 bis zu 20 Kilogramm, adressierte Bücher, Kataloge, Zeitungen und Zeit-schriften über 2 kg, Expresszustellungen und Nachnahmesendungen.

Übergang der Steuerschuld: Für bestimmte Leistungen geht schon bisher die Steuerschuld auf den Kunden über, wenn er Unternehmer oder eine juristische Person ist, der eine USt-IdNr. erteilt worden ist. (Nur) für Leistungen von Unternehmern aus anderen EU-Staaten entsteht die Steuer nun jeweils mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums, in dem die Leistung ausgeführt wurde, nicht schon bei evtl. früherer Berechnung.

Für Dauerleistungen wird nun bestimmt, dass mindestens einmal im Jahr Steuer entsteht, wenn der Kunde die Umsatzsteuer schuldet und nicht über kürzere Zeiträume abgerechnet wird (z.B. halbjährlich oder pro Quartal). Bisher entsteht die Steuer für Dauerleistungen erst, wenn sie insge-samt erbracht sind oder bei Abrechnung über kürzere Zeiträume.

Zusammenfassende Meldungen über innergemeinschaftliche Lieferungen und Dreiecksgeschäf-te sind nun monatlich abzugeben, statt bisher quartalsweise. Unternehmer, die in geringer Höhe der¬artige Lieferungen erbringen (nicht mehr als 50.000 € pro Quartal), können die Meldungen wei-terhin quartalsweise abgeben; maßgebend ist, ob die Grenze im laufenden und den letzten vier Quartalen nicht überschritten war. Bis zum 31.12.2011 beträgt die Grenze 100.000 €. Die Frist zur Abgabe der Zusammenfassenden Meldungen wurde auf den 25. des Folgemonats verlängert.



Dauerleistungen
EU-Vorgaben
Postdienstleistungen
Steueränderungen
Zusammenfassende Meldungen
Gesetz zur Umsetzung steuerlicher EU-Vorgaben sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften v. 8.4.2010, BGBl I 2010 S. 386
Haftungshinweis:
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