08.09.2020

Geschäftsfelder im Internet: Welche Steuerregeln von Influencern zu beachten sind

„Das Internet ist für uns alle Neuland.“ Mit diesem Satz hatte Bundeskanzlerin Angela Merkel 2013 für Aufsehen gesorgt. Das Kopfschütteln der Netzgemeinde war damals deutlich vernehmbar. Im Bereich des Steuerrechts muss man aber zugestehen, dass Geschäftsmodelle aus dem Internet in der Vergangenheit nur sehr zögerlich in den Fokus des deutschen Fiskus geraten sind, in diesem Bereich das Internet also tatsächlich noch lange Neuland war.

Das Bayerische Landesamt für Steuern (BayLfSt) hat nun in einer neuen Information die Besteuerungsregeln für Influencer skizziert. Danach gilt:

Hinweis: Wer als Influencer Sachzuwendungen erhält, da er beispielsweise Produkte testet, kostenlos in Hotels übernachten kann oder zu Veranstaltungen eingeladen wird, muss diese ebenfalls versteuern.



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Internet
Besteuerung
Besteuerungsregeln
BayLfSt, Information v. 08.05.2020; www.finanzamt.bayern.de
Haftungshinweis:
Dieser Beitrag ist nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung kann trotz sorgfältiger Bearbeitung nicht übernommen werden. Zu dem behandelten Thema wird gerne weitere Auskunft erteilt.


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