13.10.2020

JStG 2020: BMF legt Referentenentwurf vor

Das Bundesfinanzministerium hat am 17.07.2020 den Referentenentwurf für ein Jahressteuergesetz (JStG) 2020 vorgelegt. Mit einem JStG wird in der Regel eine Vielzahl von Änderungen im Steuerrecht vorgenommen. Von diesen Änderungen sind insbesondere auch das Einkommen- sowie das Umsatzsteuergesetz betroffen. Im JStG 2020 sollen unter anderem folgende Änderungen vorgenommen werden:

Auch für das Umsatzsteuergesetz sind diverse Änderungen vorgesehen, zum Beispiel die Umsetzung des Mehrwertsteuer-Digitalpakets sowie das Reverse-Charge-Verfahren bei Telekommunikationsdienstleistungen:

Hinweis: Weitere geplante Änderungen betreffen unter anderem das Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht. Hier soll die Steuerbefreiung des Zugewinnausgleichs eingeschränkt werden. Es bleibt abzuwarten, welche Regelungen letztlich Eingang in den Regierungsentwurf finden. Wir halten Sie über die Entwicklungen auf dem Laufenden.



Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2020 (Jahressteuergesetz 2020 - JStG 2020) v. 17.07.2020; www.bundesfinanzministerium.de
Haftungshinweis:
Dieser Beitrag ist nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung kann trotz sorgfältiger Bearbeitung nicht übernommen werden. Zu dem behandelten Thema wird gerne weitere Auskunft erteilt.


Zurück