22.10.2020

Homeoffice: Telefonkosten des Arbeitnehmers können mit Pauschale abgesetzt oder steuerfrei erstattet werden

In Zeiten der Corona-Pandemie arbeiten viele Arbeitnehmer mittlerweile tageweise oder komplett von zu Hause aus. Die Tätigkeit im Homeoffice ist oftmals nicht in den Arbeitsverträgen vorgesehen, so dass Arbeitnehmer ihre privaten Telefon- und Internetanschlüsse, EDV-Geräte und Büromaterialien nutzen. Im Steuerrecht bestehen zwei Möglichkeiten, die sich daraus ergebende Kostenbelastung des Arbeitnehmers abzumildern oder gleich ganz auf den Arbeitgeber abzuwälzen:

Hinweis: Arbeitnehmer sollten wissen, dass beruflich veranlasste Kosten für das Homeoffice nur insoweit als Werbungskosten abgezogen werden dürfen, wie sie nicht steuerfrei vom Arbeitgeber erstattet werden (keine Doppelbegünstigung).



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Lohnsteuerhilfe Bayern e.V., Pressemitteilung v. 28.04.2020; www.lohi.de
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