17.07.2010

Verlängerung des Zeitraumes für den Bezug von Kindergeld wegen Zivildienstes

Für ein Kind, das sich in einer Berufsausbildung befindet, wird Kindergeld grundsätzlich nur bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres gewährt. Ausnahmsweise wird ein Kind über diese Altersgrenze hinaus dann berücksichtigt, wenn es den gesetzlichen Grundwehrdienst oder den Zivildienst geleistet hat. Der Endzeitpunkt für die Gewährung des Kindergeldes wird dann um einen der Dauer des geleisteten Dienstes entsprechenden Zeitraum hinausgeschoben. Dies gilt auch für den Fall, dass der Zivildienst nicht am Monatsersten begonnen hat und in diesem Monat noch Kindergeld bezogen wurde, hat der Bundesfinanzhof entschieden.

Der Fall betraf einen Studenten, der vom 4.8.2003 bis zum 31.5. 2004 Zivildienst geleistet hatte und für den sein Vater im August 2003 noch Kindergeld erhalten hatte. Die Familienkasse zahlte Kindergeld über die gesetzliche Altersgrenze von 25 Jahren hinaus nur für weitere neun Monate, obwohl der Zivildienst zehn Monate gedauert hatte. Nach dem Urteil besteht noch für einen weiteren Monat Anspruch auf Kindergeld.



Bezugsdauer
Kindergeld
Zivildienst
BFH v. 20.5.2010, III R 4/10
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