Das Bundeskabinett hat aufgrund von EU-Vorgaben eine Änderung des Umwandlungsgesetzes beschlossen. Der Gesetzentwurf sieht u a. Folgendes vor:
Vereinfachung der Vorbereitung der Hauptversammlung, die über die Umwandlungsmaßnahme beschließen soll: Unterlagen zur Unterrichtung der Aktionäre sollen auf elektronischem Wege bereitgestellt werden können. Es soll die Möglichkeit bestehen, auf eine gesonderte Zwischenbilanz zu verzichten.
Verschmelzung einer 100%-igen Tochtergesellschaft auf die Muttergesellschaft: In weitergehendem Maße als bislang soll auf einen Hauptversammlungsbeschluss verzichtet werden können.
Verschmelzung einer 90%-igen Tochtergesellschaft auf die Muttergesellschaft: Modifizierung des sogenannten "Squeeze-out" (Ausschluss von Minderheitsaktionären); außerhalb dieser Konstellation bleibt das System des Ausschlusses von Minderheitsaktionären unverändert.
Möglichkeit der Durchführung von Prüfungen nach dem Umwandlungsgesetz und dem Aktiengesetz durch dieselben Sachverständigen.