15.07.2010

Nachweispflichten bei Unterhalt für Angehörige im Ausland

Unterhaltszahlungen an Personen, die dem Steuerzahler oder dessen Ehegatten gegenüber gesetzlich unterhaltsberechtigt sind, sind in bestimmten Grenzen als außergewöhnliche Belastung absetzbar. Lebt die unterstützte Person im Ausland, sind Besonderheiten zu beachten. Unter anderem sind die Nachweise über die Unterhaltsbedürftigkeit sowie über die Zahlungen in bestimmter Form zu führen. Daran werden strenge Anforderungen gestellt. Verstöße können den steuerlichen Abzug ausschließen. Die Finanzverwaltung hat ihren Erlass hierzu überarbeitet. Verschärfungen sind unter anderem:

Auch Ehegatten mit ausländischem Wohnsitz haben grundsätzlich ihre Arbeitskraft und sonstigen Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhaltes einzusetzen, weshalb ein Abzug von Unterhalt an diese Ehegatten in der Regel nicht möglich ist. Die Vereinfachungen über Nachweise bei Unterhaltszahlungen an mehrere Personen gelten nur noch, wenn diese Personen in einem gemeinsamen Haushalt wohnen (Wohnen in demselben Ort genügt nicht mehr).



Angehörige
außergewöhnliche Belastungen
Ausland
Nachweise
Unterhalt
BMF v. 7.6.2010, IV C 4 - S 2285/07/0006:001 [DOK 2010/0415753], DStR 2010 S. 1232
Haftungshinweis:
Dieser Beitrag ist nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung kann trotz sorgfältiger Bearbeitung nicht übernommen werden. Zu dem behandelten Thema wird gerne weitere Auskunft erteilt.


Zurück