15.07.2010

Ingenieur ähnlicher Beruf: Darlegungsanforderungen

Ein Ingenieur ähnlicher Beruf setzt grundsätzlich eine Ausbildung voraus, die mit der Berufsausbildung eines Ingenieurs vergleichbar ist, wobei das Hochschulstudium durch die Teilnahme an Kursen oder Selbststudium ersetzt und die theoretischen Kenntnisse durch eigene praktische Arbeit belegt werden können. Diesen Anforderungen genügten in einem vom Bundesfinanzhof entschiedenen Fall die Darlegungen eines Fachbauleiters (als Autodidakten), wonach dieser seit Jahren im Auftrag freiberuflich tätiger Ingenieurbüros selbständig und eigenverantwortlich Leistungen u.a. nach den Leistungsstufen 8 und 9 der HOAI erbracht hatte. Die Einkünfte des Fachbauleiters waren freiberuflich und damit nicht gewerbesteuerpflichtig.



Autodidakt
Fachbauleiter
ingenieurähnliche Tätigkeit
BFH v. 22.4.2010, VIII B 264/09, BFH/NV 2010 S. 1300
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