21.07.2010

Kosten eines Statusfeststellungsverfahren absetzbar

Bei Geschäftsführern, insbesondere Gesellschafter-Geschäftsführern einer GmbH, ist oft fraglich, ob und inwieweit für ihr Gehalt Beiträge an die gesetzliche Sozialversicherung zu zahlen sind. Seit einigen Jahren kann man die Sozialversicherungspflicht der Beschäftigung verbindlich in einem Statusfeststellungsverfahren klären lassen. Zur Durchführung eines derartigen Verfahrens beauftragte ein Geschäftsführer einer GmbH ein privates Unternehmen, dem er am Ende ein Beratungshonorar von ca. 11.000 € zu zahlen hatte. Diese Beratungskosten hängen mit der Arbeitnehmerstellung zusammen und sind daher als Werbungskosten absetzbar, entschied der Bundesfinanzhof. Es handelt sich nicht um Kosten der privaten Lebensführung, wie die Vorinstanz meinte, auch nicht um nur beschränkt absetzbare Sonderausgaben.



Geschäftsführer
Statusfeststellungsverfahren
Werbungskosten

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