26.07.2010

Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers - Vordruckmuster

Für Werkleistungen, die ein im Ausland ansässiger Unternehmer im Inland erbringt, schuldet der Leistungsempfänger (Auftraggeber) die Umsatzsteuer. Dies gilt auch, wenn es für ihn im Einzelfall unklar ist, ob der leistende Unternehmer im Inland ansässig ist.

Der Auftraggeber schuldet nur dann die Umsatzsteuer nicht, wenn der leistende Unternehmer durch eine vom Finanzamt ausgestellte Bescheinigung nachweist, dass er kein im Ausland ansässiger Unternehmer ist. Die Finanzverwaltung hat ein neues Vordruckmuster veröffentlicht. Anders als bisher wird nun auch bescheinigt, dass ggf. eine Betriebsstätte im Inland besteht. Die Gültigkeitsdauer der Bescheinigungen ist weiterhin auf ein Jahr beschränkt.



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Haftungshinweis:
Dieser Beitrag ist nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung kann trotz sorgfältiger Bearbeitung nicht übernommen werden. Zu dem behandelten Thema wird gerne weitere Auskunft erteilt.


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