02.08.2010

Häusliches Arbeitszimmer: Erste Reaktionen aus dem Finanzministerium

Das Bundesfinanzministerium weist darauf hin, dass Steuerbescheide, die wegen des Nichtabzugs von Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer vorläufig ergangen sind, von Amts wegen geändert werden, wenn dies aufgrund der gesetzlichen Neuregelung erforderlich werden sollte. Einsprüche seien insoweit nicht erforderlich.

Eine Änderung bestandskräftiger (endgültiger) Steuerbescheide komme jedoch nicht in Betracht.



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