04.08.2010

1 %-Reglung nur bei zur privaten Nutzung überlassenen Firmenfahrzeugen

Arbeitnehmer haben den Vorteil aus der Nutzung eines Firmenfahrzeugs zu Privatfahrten grundsätzlich nach der 1-% Regelung zu versteuern, wenn sie für das Fahrzeug kein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch führen. Der Arbeitgeber hat in diesen Fällen Lohnsteuer einzubehalten.

Voraussetzung ist, wie der Bundesfinanzhof soeben klargestellt hat, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer tatsächlich gestattet hat, das Firmenfahrzeug auch privat zu nutzen. Eine unbefugte Nutzung zu Privatfahrten ist kein Arbeitslohn. Steht nicht fest, ob der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die Nutzung des Fahrzeugs für private Fahrten gestattet hat, kann diese Feststellung nicht durch einen Anscheinsbeweis ersetzt werden. Danach kann lediglich bei einer Gestattung zu Privatfahrten unterstellt werden, dass davon auch Gebrauch gemacht wird.

Oft stehen mehreren Arbeitnehmern aus einem Fuhrpark mehrere Fahrzeuge für betriebliche Fahrten zur Verfügung, ohne dass einem Arbeitnehmer ein bestimmtes Fahrzeug zugeteilt ist. In diesem Fall kann nicht ohne weiteres unterstellt werden, dass ein Arbeitnehmer eines der Fahrzeuge auch privat genutzt hat, wenn der Arbeitgeber die Privatnutzung nicht gestattet hat.



1 %-Regelung
Betribs-Pkw
Privatnutzung

Haftungshinweis:
Dieser Beitrag ist nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung kann trotz sorgfältiger Bearbeitung nicht übernommen werden. Zu dem behandelten Thema wird gerne weitere Auskunft erteilt.


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