10.08.2010

Abgabesatz für Künstlersozialversicherung soll 2011 unverändert bleiben

Der Abgabesatz für die Künstlersozialversicherung soll 2011 unverändert bei 3,9 % bleiben, wie das Bundesministerium für Arbeit und Soziales mitteilt.Hinweis: Seit dem 1.1.1983 sind selbständige Künstler und Publizisten mit der Künstlersozialversicherung in die gesetzliche Sozialversicherung einbezogen, ab dem 1.1.1995 auch in die soziale Pflegeversicherung. Dies hat für selbständige Künstler und Publizisten den Vorteil, dass sie zu den Versicherungen wie Arbeitnehmer nur die Hälfte der Beiträge zahlen. Die andere Hälfte wird durch die zur Entrichtung der Künstlersozialabgabe verpflichteten Unternehmen (30 %) und durch einen Bundeszuschuss (20 %) aufgebracht.

Zur Zahlung der Künstlersozialabgabe sind Unternehmen verpflichtet, die typischerweise künstlerische Werke oder Leistungen verwerten, wie z. B.:

- Buch-, Presse- und sonstige Verlage, Presseagenturen (einschließlich Bilderdienste),- Theater (ausgenommen Filmtheater), Orchester, Chöre und vergleichbare Unternehmen; Voraussetzung ist, dass ihr Zweck überwiegend darauf gerichtet ist, künstlerische Werke oder Leistungen öffentlich aufzuführen oder darzubieten,- Theater-, Konzert- und Gastspieldirektionen sowie sonstige Unternehmen, deren wesentlicher Zweck darauf gerichtet ist, für die Aufführung oder Darbietung künstlerischer Werke oder Leistungen zu sorgen,- Rundfunk, Fernsehen,- Herstellung von bespielten Bild- und Tonträgern (ausschließlich alleiniger Vervielfältigung),- Galerien, Kunsthandel,- Werbung oder Öffentlichkeitsarbeit für Dritte,- Varieté- und Zirkusunternehmen, Museen,- Aus- und Fortbildungseinrichtungen für künstlerische oder publizistische Tätigkeiten.



Abgabesatz
Künstlersozialabgabe

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