11.08.2010

Vorausgezahlte Kraftfahrzeugsteuer ist zu aktivieren

Bei bilanzierenden Unternehmen ist für Kraftfahrzeugsteuer, soweit sie für ein folgendes Wirtschaftsjahr vorausgezahlt ist, ein aktiver Rechnungsabgrenzungsposten zu bilden. Ein sofortiger Abzug als Betriebsausgabe scheidet aus.

Diese neue Entscheidung des Bundesfinanzhofs entspricht der bisherigen Praxis. Jedoch hatte ein Finanzgericht eine andere Auffassung vertreten. Der Bundesfinanzhof teilte diese nicht. Er behandelt vorausgezahlte Kraftfahrzeugsteuer also wie z. B. eine vorausbezahlte Miete.



Kraftfahrzeugsteuer
Rechnungsabgrenzungsposten

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