12.08.2010

Neues bei Zusammenrechnung mehrerer Mini-Jobs

Durch eine Gesetzesänderung ergeben sich unter anderem folgende Neuerungen für Mini-Jobs:Wird bei der Zusammenrechnung mehrerer geringfügig entlohnter oder kurzfristiger Beschäftigungen festgestellt, dass die Voraussetzungen einer geringfügig entlohnten Beschäftigung nicht mehr vorliegen, tritt Versicherungspflicht erst mit dem Tag ein, an dem die Entscheidung über die Versicherungspflicht bekannt gegeben wird. Gleiches gilt bei Zusammenrechnung mit einem versicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis. Versäumt es der Arbeitgeber allerdings vorsätzlich oder grob fahrlässig, den Sachverhalt für die versicherungsrechtliche Beurteilung der Beschäftigung aufzuklären, so tritt die Versicherungspflicht rückwirkend ein.

Für die Zusammenrechnung mehrerer Beschäftigung gelten nach einer Mitteilung der Mini-Job-Zentrale folgende Grundsätze:

Geringfügige Beschäftigungen der gleichen Art sind zusammenzurechnen.

Sobald eine versicherungspflichtige Hauptbeschäftigung vorliegt, bleibt die erste daneben ausgeübte geringfügig entlohnte Beschäftigung stets versicherungsfrei.

Kurzfristige Beschäftigungen können neben einer geringfügig entlohnten oder einer mehr als geringfügigen Beschäftigung versicherungsfrei ausgeübt werden.

Aufgedeckte Mehrfachbeschäftigungen werden zukunftsorientiert umgestellt, sofern nicht Vorsatz bzw. grobe Fahrlässigkeit seitens des Arbeitgebers vorliegt.

Die Mini-Job-Zentrale erlässt wegen einer entsprechenden Gesetzesänderung ab sofort wieder Bescheide, in denen sie Arbeitgebern den Tag des Beginns der versicherungspflichtigen Beschäftigung bei der zuständigen Krankenkasse mitteilt. Der Arbeitgeber wird darin aufgefordert, die versicherungsfreie geringfügige Beschäftigung bei der Minijob-Zentrale mit dem Vortag abzumelden. Bisher erhielt der Arbeitgeber in diesen Fällen nur eine "wichtige Mitteilung".



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Haftungshinweis:
Dieser Beitrag ist nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung kann trotz sorgfältiger Bearbeitung nicht übernommen werden. Zu dem behandelten Thema wird gerne weitere Auskunft erteilt.


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