12.08.2010

Gebäudebewertung für Grundsteuer wohl verfassungswidrig

Die Bewertung von Gebäuden für Zwecke der Grundsteuer hält der Bundesfinanzhof für Stichtage nach dem 1.1.2007 für nicht mehr verfassungsgemäß. In den alten Bundesländern würden weiterhin die Werte auf den Hauptfeststellungszeitpunkt 1.1.1964 festgestellt. Das Unterbleiben zeitgerechter Anpassungen habe zu Wertverschiebungen und -verzerrungen geführt, die nach dem Gleichheitsgrundsatz nicht mehr hinzunehmen seien. In den neuen Bundesländern sei gar noch der Hauptfeststellungszeitpunkt zum 1.1.1935 maßgebend.Eine Neubewertung wird in der Regel zu höheren Werten und damit zu höherer Grundsteuer führen, sofern die Hebesätze der Gemeinden unverändert bleiben.



Gebäudebewertung
Verfassungswidrigkeit

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