13.08.2010

Abgeordnetenpauschale: Verfassungsbeschwerde ist erfolglos

Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages erhalten zur Abgeltung ihrer durch das Mandat veranlassten Aufwendungen eine monatliche Kostenpauschale, die etwa ein Drittel der gesamten Bezüge umfasst und steuerfrei ist (sog. Abgeordnetenpauschale). Mehrere Steuerzahler haben geltend gemacht, hierdurch verfassungswidrig benachteiligt zu werden, da sie ihre Betriebsausgaben und Werbungskosten nachweisen müssen. Sie begehrten jeweils die pauschale Anerkennung von Berufsausgaben in Höhe von einem Drittel der erzielten Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit, um eine Gleichbehandlung mit den Abgeordneten zu erreichen. Das Bundesverfassungsgericht hat nun diese Verfassungsbeschwerden nicht zur Entscheidung angenommen. Die Beschwerdeführer seien nicht in ihrem Grundrecht aus Art. 3 GG (allgemeiner Gleichheitssatz) verletzt.Wie das Gericht ausführt, ist es nicht grundsätzlich verfassungsrechtlich zu beanstanden, dass Abgeordnete im Gegensatz zu anderen Steuerzahlern zur Abgeltung der mandatsbezogenen Aufwendungen eine steuerfreie pauschalierte Aufwandsentschädigung erhalten. Die darin liegende Ungleichbehandlung ist durch die besondere Stellung des Abgeordneten gerechtfertigt, der über die Art und Weise der Wahrnehmung seines Mandats grundsätzlich frei und in ausschließlicher Verantwortung gegenüber dem Wähler entscheidet.



Abgeordnetenpauschale
Verfassungsbeschwerde

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