17.08.2010

Identifikationsnummer des Arbeitnehmers bei Übermittlung der Lohnsteuerbescheinigung 2010

Das Bundesfinanzministerium hatte bereits im November 2009 darauf hingewiesen, dass voraussichtlich ab April 2010 für den authentifizierten Arbeitgeber eine Anfragemöglichkeit zur Erhebung der Identifikationsnummer des Arbeitnehmers beim Bundeszentralamt für Steuern bereitgestellt wird. Dies betrifft die Übermittlung der Lohnsteuerbescheinigung 2010 und die erleichterte Übernahme der steuerlichen Identifikationsnummer des Arbeitnehmers in das Lohnkonto. Diese Anfragemöglichkeit steht nunmehr ab sofort bis zum 31. Dezember 2010 im ElsterOnline-Portal des Arbeitgebers unter der Funktion "Abfrage der Identifikationsnummern von Arbeitnehmern" zur Verfügung. Nähere Informationen sind im Dienstleistungsportal der Finanzverwaltung unter https://www.elsteronline.de/eportal/Leistungen.tax und der Rubrik "Leistungen" bereitgestellt. Dort wird unter der Überschrift "Dienste" auf die Funktion "Abfrage der Identifikationsnummern von Arbeitnehmern" hingewiesen.



Lohnsteuerbescheinigung
Steuer-IdNr.
Steueridentifikationsnummer

Haftungshinweis:
Dieser Beitrag ist nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung kann trotz sorgfältiger Bearbeitung nicht übernommen werden. Zu dem behandelten Thema wird gerne weitere Auskunft erteilt.


Zurück