31.08.2010

Handwerkerleistungen: Bundesfinanzhof entscheidet zum Anwendungszeitpunkt des Förderhöchstbetrags

Der Höchstbetrag für die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen wurde im Jahr 2008 von bisher 600 € auf 1.200 € verdoppelt. Dabei ist bislang streitig, ob der höhere Betrag von bis zu 1.200 € bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen bereits für das Jahr 2008 beansprucht werden kann. Mehrere Finanzgerichte haben dies verneint, so z. B. auch das Finanzgericht Rheinland-Pfalz. Gegen dieses Urteil ist nun die Revision beim Bundesfinanzhof anhängig.

Betroffene Steuerzahler sollten gegen noch nicht bestandskräftige Steuerbescheide für 2008 unter Hinweis auf das Verfahren Einspruch einlegen und außerdem einen Antrag auf Ruhen des Verfahrens stellen.

Hinweis: Da die mögliche Steuermäßigung 20 % der abzugsfähigen Aufwendungen (nur Lohnkosten, Fahrtkosten) beträgt, wirkt sich der höhere Abzugsbetrag erst für Handwerkerleistungen von mehr als 3.000 € aus.



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