Der Entwurf des Haushaltbegleitgesetzes 2011 der Bundesregierung sieht u.a. folgende Änderungen beim Elterngeld vor:
- Das Elterngeld soll künftig nur noch in Höhe von 65 % (statt 67 %) ab einem zu berücksichtigendem Einkommen von 1.200 € monatlich gezahlt werden,
- pauschal besteuerte Einnahmen und Einnahmen, die nicht im Inland zu versteuern sind, sollen künftig nicht mehr als Einkommen bei der Berechnung des Elterngeldes berücksichtigt werden,
- Elterngeld soll künftig beim Bezug von Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe und dem Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz als Einkommen angerechnet werden.