13.10.2010

Änderungen beim Elterngeld geplant

Der Entwurf des Haushaltbegleitgesetzes 2011 der Bundesregierung sieht u.a. folgende Änderungen beim Elterngeld vor:

- Das Elterngeld soll künftig nur noch in Höhe von 65 % (statt 67 %) ab einem zu berücksichtigendem Einkommen von 1.200 € monatlich gezahlt werden,

- pauschal besteuerte Einnahmen und Einnahmen, die nicht im Inland zu versteuern sind, sollen künftig nicht mehr als Einkommen bei der Berechnung des Elterngeldes berücksichtigt werden,

- Elterngeld soll künftig beim Bezug von Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe und dem Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz als Einkommen angerechnet werden.



Elterngeld
Höhe


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