18.10.2010

Anwendungserlass soll Umsatzsteuer-Richtlinien ablösen

Die Bundesregierung hat die Aufhebung der Umsatzsteuer-Richtlinien 2008 mit Wirkung vom 1.11.2010 beschlossen, da diese u.a. aufgrund von Gesetzesänderungen, höchstrichterlicher Rechtssprechung und BMF-Schreiben nicht mehr aktuell sind. Statt der beabsichtigten Herausgabe der Umsatzsteuerrichtlinien 2011 soll ein sog. Anwendungserlass zum selben Datum ergehen (vergleichbar dem AO-Anwendungserlass). Dieser soll bei Bedarf und regelmäßig ergänzt bzw. geändert werden können. Mit ihm soll auch die aktuelle Rechtsprechung von Europäischem Gerichtshof, Bundesverfassungsgericht und Bundesfinanzhof übernommen werden. Die jeweils tagesaktuelle Fassung soll ständig für alle Betroffenen abrufbar sein.



Umsatzsteuer-Anwendungserlass
Umsatzsteuerrichtlinien

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