18.10.2010

Lohnsteuerrichtlinien 2011: Mahlzeiten bei Dienstreisen

Die von der Bundesregierung beschlossene Änderung der Lohnsteuerrichtlinien enthält zur Mahlzeitengestellung bei Auswärtstätigkeiten (Dienstreisen) folgende Änderung:

Eine Gestellung einer Mahlzeit durch den Arbeitgeber wird bereits dann anerkannt, wenn er die Aufwendungen des Arbeitnehmers dienst- oder arbeitsrechtlich ersetzt und die Rechnung auf den Arbeitgeber ausgestellt ist. Dies gilt nicht nur für Frühstück, sondern auch für Mittag- und Abendessen. Bisher wurde eine Gestellung der Mahlzeit durch den Arbeitgeber nur unter zusätzlichen Voraussetzungen anerkannt. Diese sind nun weggefallen. Diese Erleichterung gilt rückwirkend ab dem 1.1.2010. Sie hat folgenden Vorteil:

Unter den genannten Voraussetzungen ist die vom Arbeitgeber gestellte Mahlzeit nur mit dem günstigen amtlichen Sachbezugswert (2010: Frühstück 1,57 €, Mittag- oder Abendessen 2,80 €) als lohnsteuerlicher Vorteil zu versteuern, die Verpflegungspauschale für den jeweiligen Tag wird nicht um dem Preis der Mahlzeit gekürzt. Insgesamt ist die Regelung also vorteilhaft für den Arbeitnehmer.

Es ist nun insbesondere das Problem beseitigt, wenn in der Hotelrechnung das Frühstück gesondert ausgewiesen ist, was aufgrund der Steuerermäßigung für die Übernachtung ab 2010 erforderlich ist. Wird die Hotelrechnung auf den Arbeitgeber ausgestellt, kann der Arbeitgeber auch das Frühstück steuerfrei erstatten. Die Verpflegungspauschale ist nur um den Sachbezugswert des Frühstücks zu mindern, nicht um den berechneten Preis des Frühstücks. Dies entspricht der Handhabung vor 2010.

Der Bundesrat muss den Änderungen noch zustimmen, was wohl auch geschehen dürfte.



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Haftungshinweis:
Dieser Beitrag ist nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung kann trotz sorgfältiger Bearbeitung nicht übernommen werden. Zu dem behandelten Thema wird gerne weitere Auskunft erteilt.


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