20.10.2010

Vorsteuer-Vergütungsverfahren: Ausschlussfrist bis 31. März 2011 verlängert

Im Inland ansässige Unternehmer können sich die Umsatzsteuer, die ihnen in einem anderen Mitgliedstaat der EU von einem Unternehmer in Rechnung gestellt wurde, erstatten lassen. Die Anträge auf Vergütung von Vorsteuerbeträgen sind nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zu übermitteln. Der Vergütungsantrag für im Jahr 2009 gezahlte Vorsteuer war an sich bis zum 30.9.2010 beim BZSt zu stellen. Einige Mitgliedstaaten richteten ihr Web-Portal jedoch zu spät ein, andere haben bzw. hatten technische Probleme. Wegen dieser Verzögerungen hat die EU-Kommission eine einmalige Verlängerung der Frist bis zum 31.3.2011 beschlossen.



Antragsfrist
EU-Staaten
Vorsteuervergütung

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