21.10.2010

Leistungen privater Nachhilfeinstitute

Unternehmer, die Nachhilfeunterricht für Schüler anbieten, können eine allgemeinbildende Einrichtung sein und steuerfreie Leistungen erbringen, wenn sie auf eine vor einer juristischen Person des öffentlichen Rechts abzulegende Prüfung ordnungsgemäß vorbereiten. Das ist der Fall, sofern nicht nur die Erledigung von Schulaufgaben beaufsichtigt wird, ohne dass bei der Verarbeitung des schulischen Unterrichtsstoffes erklärende Hilfe geleistet wird. Es müssen nach den Vorgaben der Finanzverwaltung folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

Das Finanzamt prüft, ob im Einzelfall die gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind



Nachhilfeunterricht
Steuerbefreiung

Haftungshinweis:
Dieser Beitrag ist nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung kann trotz sorgfältiger Bearbeitung nicht übernommen werden. Zu dem behandelten Thema wird gerne weitere Auskunft erteilt.


Zurück