12.11.2010

Jahresende: Möglichkeiten zur Gewinnverschiebung bei Überschussrechnern

Zur Gewinnverschiebung kommt für Überschussrechner auch in Betracht:

• Rechnungen erst kurz vor Jahresende versenden, damit der Kunde erst im neuen Jahr zahlen kann,

• Betriebsausgaben noch vor Jahresende zahlen,

• wiederkehrende Zahlungen (z.B. Miete, Pacht) werden in dem Jahr berÜcksichtigt, zu dem sie wirtschaftlich gehören, wenn innerhalb von 10 Tagen vor oder nach dem Jahreswechsel gezahlt wird, dies gilt auch für Umsatzsteuervorauszahlungen oder - erstattungen

• bei Verkauf von Anlagevermögen mit Übergabe an den Käufer im Jahr 2010 ist der Abgang des Wirtschaftsgutes gewinnmindernd 2010 zu erfassen, bei Zahlung im Jahr 2011 erst dann als Einnahme (gilt nicht für nicht abnutzbares Anlagevermögen, Wertpapiere, Beteiligungen, Forderungen, Rechte, Gebäude im Umlaufvermögen).

• Bei Überweisung ist mit Erteilung des Überweisungsauftrages gezahlt, wenn das Konto die nötige Deckung aufweist, ansonsten spätestens mit Lastschrift. Bei Zahlung mit Scheck ist in der Regel mit Übergabe des Schecks gezahlt. Bei Lastschrifteinzugsermächtigung ist bei fristgerechter Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung im Zeitpunkt der Fälligkeit gezahlt, soweit das Konto eine hinreichende Deckung aufweist. Es ist unerheblich, wenn das Finanzamt die Abbuchung erst später veranlasst.



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Gewinnverschiebung
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Haftungshinweis:
Dieser Beitrag ist nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung kann trotz sorgfältiger Bearbeitung nicht übernommen werden. Zu dem behandelten Thema wird gerne weitere Auskunft erteilt.


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