Zur Gewinnverschiebung kommt Folgendes in Betracht:
› Verschiebung der Fertigstellung von Aufträgen ins nächste Jahr,
› Gewinnminderung durch Rückstellungen hängt evtl. noch von Maßnahmen vor Jahresende ab, z.B. für Sozialplan, Ausgleichsanspruch für Handelsvertreter, Abfindungen, Pensionszusagen,
› Anschaffung von Wirtschaftsgütern, die mit Festwert angesetzt sind, z.B. Büromaterial, Werkzeuge, Gerüste. Vorsicht, wenn Überprüfung des Festwertes ansteht (i.d.R. nach jedem dritten Bilanzstichtag),
› zu Teilwertabschl?gen auf Vorräte siehe folgenden Abschnitt zur Inventur, auf die Aktivierung aktiver Rechnungsabgrenzungsposten bis 410 € kann verzichtet werden.