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12.12.2014
Unterhalten Sie als Unternehmer Betriebsstätten im europäischen Ausland? Dann müssen Sie für Wirtschaftsjahre, die ab dem 01.01.2015 beginnen, die neuen Grundsätze der Betriebsstättengewinnaufteilungsverordnung (BsGaV) anwenden. Gleiches gilt für...weiter