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11.06.2012
Der Gewinner der Fernsehshow "Big Brother" (5. Staffel) erhielt ein Preisgeld in Höhe von1 Mio. €. Dieses Preisgeld ist nach einem neuen Urteil des Bundesfinanzhofs als sonstige Einkünfte zu versteuern, da seine Auskehrung nach Maßgabe und...weiter