Datenbank
15.10.2009
Seit dem Jahr 2002 darf bei Betriebsprüfungen das Finanzamt in elektronisch geführte Daten und Aufzeichnungen Einsicht nehmen und diese maschinell auswerten. Das Einsichtsrecht besteht nur im Umfang der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht, der bislang...weiter