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02.05.2015
Für geerbte Mietobjekte sieht das Erbschaftsteuergesetz einen verminderten Wertansatz vor. Sie dürfen mit nur 90 % ihres Wertes in den erbschaftsteuerlichen Erwerb einfließen, sofern siezu Wohnzwecken vermietet oder zu einer solchen Vermietung...weiter