Nutzen Arbeitnehmer (Elektro-)Fahrräder ihres Arbeitgebers privat, bleibt dieser Vorteil seit dem 01.01.2019 in vielen Fällen komplett (lohn-)steuerfrei. Der Steuergesetzgeber hat eine entsprechende Vorschrift im Einkommensteuergesetz geschaffen, die...
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