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04.02.2013
Einnahmen aus bestimmten nebenberuflichen Tätigkeiten sind derzeit bis zu einer Höchstgrenze von 2.100 € pro Jahr steuer- und sozialversicherungsfrei (Übungsleiterfreibetrag). Dieser Betrag soll nach einem neuen Gesetz rückwirkend zum 1.1.2013 auf...weiter