Insbesondere bei Spezial-Investmentvermögen mit einem oder wenigen Anlegern werden Gebühren für die Verwaltung von einem Dritten unmittelbar dem Anleger und nicht der Kapitalanlagegesellschaft in Rechnung gestellt. Nach Auffassung der...weiter
Das Umsatzsteuergesetz sieht für Finanzdienstleistungen eine umfassende Steuerbefreiung vor. So sind beispielsweise die Gewährung und die Vermittlung von Krediten umsatzsteuerfrei. Aber auch das Führen von Girokonten ist eine umsatzsteuerfreie...weiter
Die Finanzverwaltung erkennt Teilwertabschreibungen auf börsennotierte Aktien des Anlagevermögens aufgrund einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs aus dem Jahre 2007 grundsätzlich an, wenn der Börsenwert zum Bilanzstichtag unter die...weiter