Datenbank
17.05.2015
Kosten, die einem Unternehmen in Zusammenhang mit einem EU-Kartellrechtsverfahren entstehen, dürfen regelmäßig als Betriebsausgaben abgezogen werden, auch wenn für entsprechende festgesetzte Geldbußen, Ordnungs- und Verwarnungsgelder ein Abzugsverbot...weiter